Nachstoppeln?               

Ist es erlaubt, nach einem bestimmten Termin, z.B. dem 1. November, Obst, das vom Besitzer nicht geerntet wurde, auf den Wiesen aufzusammeln?

Eindeutig "Nein"! Das ungenehmigte Sammeln oder Ernten von Obst auf fremden Grundstücken ist in jedem Fall Diebstahl.  Oft genügt ein Anruf beim Besitzer und man erhält die Genehmigung.


Ausführliche Antwort auf der Seite der Schlaraffenburger.